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Webdesign

Barrierefreie Website nach BFSG

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Für viele Unternehmen ist eine barrierefreie Homepage damit Pflicht – und für alle anderen ein Vorteil, weil sie mehr Menschen erreicht. Wir prüfen und setzen um, für Websites wie für Druckerzeugnisse.

Was eine barrierefreie Website ausmacht

Bedienbar ohne Maus

Jede Funktion der Website lässt sich mit der Tastatur erreichen und wieder verlassen. Der Fokus bleibt sichtbar und verschwindet nicht unter einer mitlaufenden Kopfzeile.

Vorlesbar

Überschriften bilden eine saubere Gliederung, Bilder haben Alternativtexte, Formularfelder haben Beschriftungen. Ein Screenreader kann die Website vorlesen, ohne dass Sinn verloren geht.

Lesbar

Textkontrast mindestens 4,5:1, Bedienelemente 3:1. Wir messen das, statt es zu schätzen – Farbwerte, die „gut aussehen", fallen regelmäßig durch.

Auf jedem Gerät

Bei 320 Pixel Breite und bei 400 Prozent Zoom muss alles erreichbar bleiben. Genau dort brechen die meisten Websites – auf dem Smartphone genauso wie am gezoomten Bildschirm.

Barrierefreiheit prüfen: der Ablauf

  1. BFSG-Prüfung

    Wir gehen die Website nach WCAG 2.2 durch – automatisch und von Hand. Automatische Werkzeuge finden etwa ein Drittel der Probleme, den Rest findet nur ein Mensch.

  2. Bericht

    Sie bekommen eine Liste der Befunde, nach Schwere sortiert, mit dem betroffenen Element und dem verletzten Kriterium.

  3. Umsetzung

    Wir machen Ihre Website barrierefrei und beheben die Befunde. Bei manchen ist es eine Zeile CSS, bei anderen muss ein Baustein neu gebaut werden.

  4. Nachprüfung

    Erneuter Durchlauf, protokolliert. Damit haben Sie einen Nachweis in der Hand.

eRecht24 Agenturpartner für rechtssichere Webseiten (öffnet e-recht24.de in einem neuen Tab)

Nicht zu verwechseln

Eine barrierefreie Website ist die technische Umsetzung nach WCAG 2.2 – darum geht es hier.

Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Pflichtdokument, das betroffene Anbieter veröffentlichen müssen. Sie beschreibt den Stand und nennt eine Rückmeldemöglichkeit. Unsere finden Sie unter Erklärung zur Barrierefreiheit.

Häufige Fragen

Betrifft das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz uns überhaupt?
Das Gesetz gilt seit dem 28. Juni 2025 und betrifft unter anderem Onlineshops und Dienstleistungen für Verbraucher im elektronischen Geschäftsverkehr. Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen teilweise ausgenommen. Ob Sie darunterfallen, klären wir im Gespräch – und wenn nicht, ist eine bedienbare Seite trotzdem keine schlechte Idee.
Reicht ein Prüfwerkzeug nicht aus?
Nein. Automatische Prüfungen erkennen fehlende Alternativtexte oder zu schwache Kontraste, aber nicht, ob ein Alternativtext sinnvoll ist oder ob die Bedienreihenfolge logisch bleibt. Beides zusammen ergibt ein belastbares Ergebnis.
Wird die Seite dadurch hässlich?
Nein. Die meisten Anforderungen an eine barrierefreie Website betreffen Struktur und Kontrast, nicht Gestaltung. Wo ein Farbwert nicht reicht, ändert sich der Wert – nicht die Idee dahinter.
Was ist mit unseren PDF-Dateien?
Die zählen mit. Ein Prospekt als PDF, das ein Screenreader nicht vorlesen kann, ist eine Barriere wie jede andere. Wir prüfen und korrigieren auch die.

Aus einem Haus

Passt dazu

Druckerei

Auch Druckerzeugnisse prüfen wir auf Barrierefreiheit.

Ist Ihre Website barrierefrei?

Wir prüfen Ihre Website nach WCAG 2.2 und sagen Ihnen, was zu tun ist – mit Liste, nicht mit Pauschalurteil.

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