Webdesign
WordPress oder statisches HTML
Webdesign
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Für viele Unternehmen ist eine barrierefreie Homepage damit Pflicht – und für alle anderen ein Vorteil, weil sie mehr Menschen erreicht. Wir prüfen und setzen um, für Websites wie für Druckerzeugnisse.
Jede Funktion der Website lässt sich mit der Tastatur erreichen und wieder verlassen. Der Fokus bleibt sichtbar und verschwindet nicht unter einer mitlaufenden Kopfzeile.
Überschriften bilden eine saubere Gliederung, Bilder haben Alternativtexte, Formularfelder haben Beschriftungen. Ein Screenreader kann die Website vorlesen, ohne dass Sinn verloren geht.
Textkontrast mindestens 4,5:1, Bedienelemente 3:1. Wir messen das, statt es zu schätzen – Farbwerte, die „gut aussehen", fallen regelmäßig durch.
Bei 320 Pixel Breite und bei 400 Prozent Zoom muss alles erreichbar bleiben. Genau dort brechen die meisten Websites – auf dem Smartphone genauso wie am gezoomten Bildschirm.
Wir gehen die Website nach WCAG 2.2 durch – automatisch und von Hand. Automatische Werkzeuge finden etwa ein Drittel der Probleme, den Rest findet nur ein Mensch.
Sie bekommen eine Liste der Befunde, nach Schwere sortiert, mit dem betroffenen Element und dem verletzten Kriterium.
Wir machen Ihre Website barrierefrei und beheben die Befunde. Bei manchen ist es eine Zeile CSS, bei anderen muss ein Baustein neu gebaut werden.
Erneuter Durchlauf, protokolliert. Damit haben Sie einen Nachweis in der Hand.
(öffnet e-recht24.de in einem neuen Tab)Eine barrierefreie Website ist die technische Umsetzung nach WCAG 2.2 – darum geht es hier.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Pflichtdokument, das betroffene Anbieter veröffentlichen müssen. Sie beschreibt den Stand und nennt eine Rückmeldemöglichkeit. Unsere finden Sie unter Erklärung zur Barrierefreiheit.
Aus einem Haus
WordPress oder statisches HTML
Suchmaschinenoptimierung, messbar über die Search Console.
Auch Druckerzeugnisse prüfen wir auf Barrierefreiheit.
Wir prüfen Ihre Website nach WCAG 2.2 und sagen Ihnen, was zu tun ist – mit Liste, nicht mit Pauschalurteil.