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E-Mail-Marketing · Versand · Statistik
E-Mail-Marketing, DSGVO-konform
Der Newsletter ist eines der wichtigsten Werkzeuge im E-Mail-Marketing: Mit relativ geringem Aufwand machen Sie Kunden auf Neuigkeiten, Angebote und Aktionen aufmerksam. Gestaltung, Redaktion und Versand übernehmen wir aus dem Kreis Düren.

Gestaltung
Passend zum Corporate Design.
Redaktion
Auf Wunsch schreiben wir mit.

Mit einem Newsletter senden Sie Informationen über Ihr Unternehmen und Ihre Tätigkeiten an eine große Zielgruppe. Dabei lassen sich die Empfänger sehr selektiv auswählen.
Wir unterstützen Sie bei der Implementierung und Konfiguration eines entsprechenden Newsletter-Systems. Auch der grafische Teil und der Versand können durch uns erfolgen.
Was gelesen wird
Ein Newsletter scheitert selten am Layout. Er scheitert daran, dass niemand ihn öffnet – oder dass er geöffnet und sofort wieder geschlossen wird. Vier Stellschrauben entscheiden darüber, und keine davon hat mit Gestaltung zu tun.
Im Posteingang steht der Absendername vor der Betreffzeile. Wer dort „noreply" liest, hat schon entschieden. Nehmen Sie den Firmennamen oder den Namen der Person, die den Newsletter schreibt – und bleiben Sie dabei. Ein Absender, der sich alle drei Ausgaben ändert, wird nicht wiedererkannt.
Sie hat auf dem Telefon rund 35 Zeichen, bis abgeschnitten wird. Konkret schlägt clever: „Neue Termine für die Amtsblätter 2027" wird eher geöffnet als „Unser Newsletter im Herbst". Und was in der Betreffzeile versprochen wird, muss oben in der Mail stehen, nicht unten.
Verlässlichkeit schlägt Häufigkeit. Wer alle zwei Monate schreibt und das durchhält, wird erwartet. Wer im Januar drei Ausgaben verschickt und dann bis September nichts, wird beim Wiedersehen abbestellt.
Die ehrlichste Frage vor dem Versand: Was hat der Empfänger davon? Ein Termin, den er sich notieren kann. Eine Frist, die er sonst verpasst. Ein Hinweis, der ihm Arbeit spart. Wenn die Antwort „Wir wollen uns mal wieder melden" lautet, ist die Ausgabe noch nicht fertig.
Rechtlicher Rahmen
Newsletter sind Werbung, und Werbung per E-Mail braucht eine Einwilligung. Das ist kein Formalismus: Abmahnungen wegen fehlender Einwilligung gehören zu den häufigsten im Onlinegeschäft. Wir richten den Versand deshalb von vornherein so ein, dass die Nachweise vorliegen, bevor die erste Ausgabe rausgeht.
Konkret bedeutet das:
Zur Einordnung: Wir sind Agenturpartner von eRecht24 und arbeiten mit deren geprüften Vorlagen. Eine Rechtsberatung ist das nicht – wenn es im Einzelfall eng wird, gehört ein Anwalt dazu. Aber die üblichen Fallstricke kennen wir und bauen um sie herum.
Wie viel Sie abgeben, entscheiden Sie. Manche Kunden schreiben selbst und lassen nur das System betreuen, andere geben alles ab.
System auswählen, Konto anlegen, Absenderdomain technisch freigeben, Anmeldeformular in die Website einbauen, Vorlage im Erscheinungsbild Ihres Unternehmens gestalten. Einmalig.
Wir sammeln, was bei Ihnen ansteht, schlagen die Themen vor und schreiben die Texte. Sie lesen gegen und geben frei.
Testversand an ausgewählte Adressen, Kontrolle in den gängigen Mailprogrammen, dann Freigabe. Erst danach geht die Ausgabe raus.
Zustellung, Klicks und Abmeldungen nach jeder Ausgabe – und die Frage, was das für die nächste bedeutet.
Unzustellbare Adressen aussortieren, Abmeldungen umsetzen, Dubletten entfernen. Eine gepflegte Liste kommt besser an – auch technisch, weil Mailanbieter darauf achten.
Anmeldung über die Website, Ankündigung im Amtsblatt, Hinweis auf dem Lieferschein: Ein Newsletter wächst dort, wo Sie ohnehin Kontakt haben.
Aus einem Haus
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